Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote zwischen MS Wrap It Up, Inhaber Matthias Schröder (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über Fahrzeugfolierung, Scheibentönung, Steinschlagschutz (PPF), Detailing, Keramikversiegelung sowie verwandte Leistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung Vertragsbestandteil.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, per Nachricht (z. B. WhatsApp/E-Mail) oder durch Beginn der Leistungsausführung zustande. Auf Grundlage von Fotos erstellte Preisangaben sind Richtwerte; der endgültige Preis wird nach Sichtung des Fahrzeugs bestätigt.
§ 3 Preise und Zahlung
Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise. Sofern nicht anders vereinbart, ist die Vergütung nach Abschluss der Arbeiten und Übergabe des Fahrzeugs sofort fällig. Bei Materialbeschaffung für Sonderwünsche kann eine angemessene Anzahlung verlangt werden. Zahlungen erfolgen in bar oder per Überweisung.
§ 4 Termine, Bereitstellung und Abholung
Terminvereinbarungen erfolgen individuell. Angegebene Bearbeitungszeiten sind unverbindliche Schätzungen und können sich durch Fahrzeugzustand, Materiallieferung oder Umfang der Arbeiten verschieben. Der Auftraggeber stellt das Fahrzeug sauber und rechtzeitig bereit und holt es nach Fertigstellung zeitnah ab. Bei verzögerter Abholung kann ein angemessenes Standgeld berechnet werden.
§ 5 Zustand des Fahrzeugs und Mitwirkung
Folien haften dauerhaft nur auf einwandfreiem, unbeschädigtem Lack. Vorschäden wie Kratzer, Roststellen, Steinschläge, Nachlackierungen, Spachtelstellen oder abblätternder Lack können das Ergebnis und die Haltbarkeit beeinträchtigen. Der Auftragnehmer weist auf erkennbare Risiken hin; für ein vermindertes Ergebnis infolge nicht erkennbarer oder verschwiegener Vorschäden wird keine Haftung übernommen. Bei bekannten Vorschäden erfolgt die Ausführung auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers auf dessen Risiko.
§ 6 Leistungsumfang
Der Umfang der Leistung ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Geringfügige, technisch bedingte Abweichungen (z. B. Farbwirkung je nach Lichtverhältnissen, minimale Übergänge an Kanten und Rundungen) stellen keinen Mangel dar. Bei Colorshift- und Strukturfolien sind material- und blickwinkelabhängige Farbunterschiede produkttypisch.
§ 7 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Der Auftraggeber hat offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens bei Abholung, anzuzeigen. Eine über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende Herstellergarantie auf die Folie richtet sich nach den Bedingungen des jeweiligen Folienherstellers. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Mängel durch normalen Verschleiß, unsachgemäße Pflege (z. B. Hochdruck-/Dampfstrahler zu nah, aggressive Reinigungsmittel, Waschanlagen mit Bürsten), mechanische Beschädigung, Steinschlag, Unfall oder Eingriffe Dritter.
§ 8 Pflegehinweise
Frisch folierte Fahrzeuge sollten in den ersten Tagen nach der Verklebung nicht gewaschen und nicht intensiver Nässe ausgesetzt werden. Die Reinigung erfolgt bevorzugt von Hand; Bürstenwaschanlagen sind zu vermeiden. Detaillierte Pflegehinweise werden bei Übergabe mitgeteilt.
§ 9 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Für während der Bearbeitung im Fahrzeug verbliebene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
Verwendete Materialien und aufgebrachte Folien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Bis zur vollständigen Zahlung steht dem Auftragnehmer ein Zurückbehaltungsrecht am Fahrzeug im gesetzlichen Rahmen zu.
§ 11 Widerruf
Da es sich in der Regel um nach Kundenspezifikation angefertigte bzw. eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnittene Leistungen handelt, besteht bei Verbraucherverträgen kein Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 BGB, sobald mit der Ausführung begonnen wurde. Über ein etwaig bestehendes Widerrufsrecht wird vor Vertragsschluss gesondert informiert.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.